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Allgemein

Fördermöglichkeit Bundesbildungsprämie

Bis zu 500 € Förderung ist möglich: www.bildungspraemie.info

www.bildungspraemie.info - Bitte dort alles sorgfältig nachlesen!

Für einen Bundes-Bildungs-Prämienscheck muss man:

- deutscher Staatsbürger sein und im Inland wohnen

- 15 Std. durchschnittlich pro Woche arbeiten, als AngestellteR oder SelbstständigeR

- nicht mehr als 20.000 € "zu versteuerndes Einkommen" im Jahr haben (bei Zusammenveranlagung mit Partner 40.000 €)

- sich vor dem Kursbeginn beraten lassen und den Scheck vor Kursbeginn bekommen

- nichts überwiesen haben vor Erhalt des Schecks

und : "Es ist möglich, mehrere Weiterbildungsmaßnahmen unter dem gleichen inhaltlichen Weiterbildungsziel zusammenzufassen. Diese sogenannten Kursbündel werden zukünftig wie eine Weiterbildung behandelt. Das heißt, es muss nur noch die erste der Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins beginnen."

Maximal werden 500 € gefördert, wenn der Kurs oder das Kursbündel 1.000,00 € oder mehr kosten.
Also z:B. 220 € GfK-Einführung + 900 € GfK-Jahresgruppe = 1.120 € abzgl. 500 € Scheck: bleiben 620 € Eigenanteil.
Oder: Von 880,00 € GfK-Jahresgruppe werden 440,00 € gefördert.

Die Beratungsstellen sind sehr oft die Volkshochschulen. Die oben genannte Internetseite hilft, die nächste Beratungsstelle zu finden.


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Impressum: Susanne und Michael Kraft
Trainings und Seminare zur Gewaltfreien Kommunikation nach Marshall Rosenberg
Mooseurach 16 a - 82549 Königsdorf - Tel. (08179) 99 80 88 - Fax. (08179) 9976779 - Umsatzsteuer-ID: DE 131685628 (Michael Kraft)
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